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Mahnung der Gewerbeauskunft-Zentrale nicht zahlen! BGH sagt WARUM!

Kunden der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH brauchen die Mahnung der Gewerbeauskunft-Zentrale nicht zahlen, wenn die zwei BGH-Grundsatzurteile auch in Ihrem speziellen Fall zur Anwendung kommen.

Der "Marketingbeitrag" von 569,06 Euro pro Jahr mit einer zweijährigen Zwangsmitgliedschaft und automatischen Vertragsverlängerung, wäre sicherlich eine lohnenswerte Investition, wenn Sie mit der Eintragung Ihrer gewerblichen Daten in die Internetdatenbank "Gewerbeauskunft-Zentrale.de" Kunden im Internet gewinnen werden.

Wenn Sie tatsächlich mit Hilfe der Gewerbeauskunft-Zentrale Kunden im Web gewinnen werden, gäbe es im Netz sicherlich schon einige Referenzen von zufriedenen Gewerbeauskunftsabonnenten.

Wenn Sie im Internet kein positives Feedback von den etwa 180.000 Kunden der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH gefunden haben, sollten Sie den Abovertrag anfechten und hilfsweise kündigen, damit die Multimillionäre der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH mit Ihren 569,06 Euro nicht noch reicher und einflussreicher werden.

Bei der Anfechtung der Abofalle helfen Ihnen 2 BGH-Grundsatzurteile. Diese Urteile müssen Sie kennen, sonst gewinnt die GWE-Gewerbeauskunft-Zentrale die Zahlungsklage gegen Sie.

2 BGH-Grundsatzurteile zur Branchenbuch-Abzocke

Beide BGH-Grundsatzurteile aus dem Jahr 2012 befassen sich mit der Branchenbuch-Abzocke.

Das erste BGH-Urteil begründet mit messerscharfer Logik, warum der Gewerbeerfassungsbogen der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH irreführende Werbung und ausserdem eine arglistige Täuschung sein könnte.

Die Betonung liegt auf "könnte", da jeder Abzockfall anders ist.

Das zweite BGH-Grundsatzurteil entscheidet über eine Branchenbuch-Abzocke, bei der die Entgeltlichkeitsklausel nicht Vertragsbestandsteil geworden ist.

Beide höchstrichterliche Entscheidungen müssen in dem Anfechtungsschreiben rechtssicher angeführt werden, damit auch weniger schlaue Amtsrichter kapieren, dass die Multimillionäre der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH kein Recht haben, auch von Ihnen 569,06 Euro nebst Mahnkosten einzuklagen.

Sofortige Hilfe online: 4 Fragen beantworten!

Das Online-Formular unten verrät Ihnen sekundenschnell und gratis, wie Sie sich gegen den Inkassoterror der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH am besten zur Wehr setzen.

Bitte beantworten Sie in dem Online-Formular nun 4 Fragen und Sie erfahren sofort und kostenlos, wie Sie sich am besten mit Hilfe der BGH-Grundsatzurteile gegen die Mahnung der Gewerbeauskunft-Zentrale und gegen den Inkasso-Terror der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH wehren.

Frage 1: Tag, Monat und Jahr der Zustellung:

Wann haben Sie das Formular der Gewerbeauskunft-Zentrale erhalten?

Tag (TT)

Monat (MM)

Jahr (JJJJ)

Frage 2 "Art der Zustellung":

Haben Sie das Formular der GWE per Brief oder Fax erhalten?

Frage 3 "Gefaxt":

Haben Sie das Formular der GWE unterschrieben und innerhalb der gesetzten Frist zurückgeschickt?

Frage 4 "Gezahlt":

Haben Sie die 569,06 Euro gezahlt?

Bitte nicht ausfüllen:


Erstellt am: 22.08.2014

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